Der Ruderbetrieb ist ab dem 6.01.2019 vormittags wieder freigegeben.

Es gelten weiterhin die Regelungen und Einschränkungen aus der Ruderordnung.

Die winterlichen Wetterbedingungen bedeuten trotz Freigabe des Ruderbetriebs mit kalten Temperaturen, Dunkelheit und kaltem Wasser erhebliche Gefahren für Gesundheit und Leben. Wie man sich bei kaltem Wetter als Ruderer richtig verhält, dazu existieren viele gute Veröffentlichungen, auf die aus gutem Grunde immer wieder hingewiesen wird.

Hier eine Anleitung zum Überleben bei kaltem Wasser von unseren nördlichen Nachbarn vom Ruderverband Schleswig-Holstein.