Wer derzeit die Situation in der Corona-Pandemie aktuell verfolgt, dem bleibt nicht verborgen, dass auch der Sportbetrieb sich Hoffnung auf eine vorsichtige Öffnung Anfang Mai 2020 macht. Das alles hängt an einem seidenen Faden: Dass die Öffnung nicht die mit dem Kontaktverbot erreichte Eindämmung der Corona-Pandemie konterkariert.

Es ist daher keine Rückkehr zur alten Tagesordnung, sondern eine vorsichtige Öffnung einzelner Bereiche. Sportstaatsrat Christoph Holstein sagt dazu: “Wir wollen den Individualsport unter freiem Himmel wieder zulassen. Das würde sich dann auf Sportarten wie Tennis, Golf und Reiten beziehen und auf Outdoorsport auf dem Wasser wie Kanu, Rudern und möglicherweise Segeln.”

Selten waren wir Ruderer so dankbar dafür, in einem Satz mit den Seglern genannt zu werden. Aber was bedeutet das für die oben genannten Sportarten? Zunächst mal weiter Einschränkungen. Um die gebotenen Hygienemassnahmen im Sportbetrieb beachten zu können, hat der Deutsche Olympische Sportbund DOSB Leitplanken für den Sport entworfen, also Rahmenbedingungen, unter denen Sport wieder möglich sein sollte. Die konkrete Ausarbeitung der Vorgaben erfolgt dann durch die Fachverbände, auch weil es dann um die Umsetzung der Regeln des jeweiligen Bundeslandes gilt.

Bis dahin gilt für uns unverändert weiter: Der Ruder- und Sportbetrieb im Club ist aufgrund der gültigen gesetzlichen Bestimmungen untersagt!

Nach dem heutigen (30.04.) Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gab es verhaltenen Optimismus: Kein sofortiges grünes Licht aus Berlin für den Breitensport, aber ein Signal an die Verantwortlichen, Pläne bis Ende nächster Woche vorzubereiten. Solche Erleichterungen wären natürlich sehr zu begrüßen, allerdings darf man sich nichts vormachen: Für den Rudersport in Hamburg bedeutet auch eine Wiedereröffnung ab dem möglichen Startdatum 7.05.2020 einen Start unter einschneidenden Restriktionen.

Wie das in anderen Bundesländern geht, das sieht man bereits vereinzelt, beispielsweise beim Berliner Ruderclub BRC (hier der Link). Beim BRC können die Mitglieder seit gestern, 29.04. wieder voneinander getrennt ins Boot gehen. Beim BRC ist es möglich, Einer zu fahren und auf dem Steg aufgestellte Ruderergometer zu benutzen.

Dies alles mit dem gebotenen Sicherheitsabstand, der die Nutzung von Umkleideräumen, Duschen oder der Club-Bar leider nicht zulässt. Da so leider nicht viele Mitglieder gleichzeitig Sport treiben können, ist Sport nur nach vorheriger Zeitplanung möglich. Macht es überhaupt Sinn, unter solch strengen Auflagen mit dem Sportbetrieb wieder zu beginnen? Das muss jeder für sich selbst beantworten. Der Club würde zusammen mit den anderen Hamburger Ruderclubs versuchen, die mit einer Öffnung einhergehenden Massnahmen umzusetzen und möglichst allen Mitgliedern wieder ihre sportliche Heimat zurückzugeben. Dabei soll gleichzeitig aber auch die persönliche Sicherheit durch die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gewährleistet bleiben. Es ist eben eine Kompromisslösung.

So wird der Weg zurück in die Normalität wohl deutlich schwieriger, als so mancher erhofft hatte. Dennoch ein Grund, wieder nach vorn zu blicken. Gemeinsam.

Bericht: Lars Christiansen
Bild: Ben Böttcher

Update vom 5.05.2020: Erleichterungen für Individualsport in Hamburg beschlossen

Sportsenator Andy Grote hat heute verkündet, dass ab Mittwoch, 06. Mai, der Individualsport im Freien unter Einhaltung der Abstandsregelung wieder möglich ist. Darunter fällt auch das Rudern, so dass eine Vorbereitung zur Wiedereröffnung beginnen kann. Hier die heutige Ankündigung des Hamburger Sportbundes HSB als Link.

Für weitere Vorkehrungen, die das Infektionsrisiko minimieren, sind die Vereine verantwortlich. Sportlerinnen und Sportler müssen darauf achten, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten – unterstützt durch Markierungen, die deutlich sichtbar angebracht sind, und den Mindestabstand illustrieren. Weiterhin dürfen keine Menschenansammlungen entstehen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht verpflichtend. Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist, darf Sportanlagen nicht betreten. Umkleideräume und Duschen dürfen nicht benutzt werden – Sportgeräte sowie Türen, Türgriffe und andere Gegenstände, die häufig angefasst werden, müssen mehrmals täglich gereinigt werden. Der Wettkampfbetrieb bleibt bis auf weiteres untersagt.

Aufgrund der gesetzlich festgelegten Verantwortung des Clubs bzw. des Vorstands für das Wohlergehen seiner Mitglieder ist es notwendig, vor der Öffnung des Ruderbetriebs die entsprechenden Regelungen und Vorkehrungen einzuziehen. Der Vorstand ist bereits dabei, solche Regelungen zu beraten und zu beschließen. Da es hier um einen schwierigen Kompromiss zwischen sportlichen Erfordernissen und der Gesundheit der Mitglieder geht, sollten wir ggfs. noch wenige Tage Geduld aufbringen.